Deutschland mit Abstand beliebtester Rollstuhlfahrer hat mal wieder zugeschlagen. Ganz pathetisch hat er sich nun mit der Bundesjustizministerin, der aus Darmstadt stammenden Brigitte Zypries, darauf geeinigt, das geheime Onlinedurchsuchungen Rechtens sind, gerichtlich nicht erlaubte Wohnungsbetretungen jedoch nicht.
Der Haken daran ist ein Urteil des BVG, das mit seiner letzten Aussage im Klamauk um den Bundestrojaner doch eindeutig feststellte, das auch ein illegales, geheimes Ausspähen der Computer einer Person deren Privatsphäre verletzt. Das dies bei Deutschland beliebtesten Rollstuhlfahrer anscheinend immer noch nicht angekommen ist, ist sehr bedenklich.
Dr. Wolfgang Schäuble sollte eigentlich wissen, das er nun den eigenen Geheimdiensten erlaubt hat, im Vollzuge der Gefahrenabwehr auch seinen eigenen Dienst- und Privatrechner mal kurz online abzuchecken. Vielleicht befinden sich ja auf seiner Festplatte genaue Pläne für ein False Flag-Manöver, einen Anschlag in Deutschland betreffend, den man dann der al Quaida oder sonst einer Tourismusindustrie in die Schuhe schieben kann? Würde Schäuble nicht, wenn er nun also illegale, rechtlich nicht verwertbare Onlinedurchsuchungen von Privatrechnern erlaubt, dabei zuviel riskieren?
Man muß sich nur vorstellen, was passieren würde, wenn Deutschlands Vertreter der StaSi 2.0-Mentalität selbst ins Visier der Fahnder gerät, weil auf seinem Privatrechner zukünftige Pläne für die hundertprozentige Umsetzung eines Naziregimes in Deutschland gefunden werden. Und das dieses nur mit der Mitarbeit des Innenministers zu schaffen ist, hat inzwischen selbst das dümmste Mitglied des CCC erkannt. Wenn Dr. Schäuble also jetzt das illegale Ausschnüffeln von Privatpersonen erlaubt, wäre er nicht dann von der dritten Macht im Staat, der juristischen Exekutive, ein primäres Ziel? Hat dies dieser Mann tatsächlich vergessen?
Und hat er dabei auch gleichzeitig vergessen, das er das primäre Ziel darstellen würde, da seine sonstigen Äußerungen, wie die Staatsmordaffäre, nicht als sonderlich demokratisch zu werten sind? Also müßte sein eigener Geheimdienst, dem er als Dienstherr vorgestellt ist, zuerst den eigenen Chef wegen seiner Äußerungen überwachen und den Rechner ausschnüffeln, wenn er wirklich diese Gesetzesvorlage durchsetzen will. Im Prinzip würde dies nur eines bedeuten: Der einzige al Quaida-Terrorist, der in Deutschland weilt, sitzt im Innenministerium. Von dort sollte er jedoch so schnell wie möglich weg.
Der Haken daran ist ein Urteil des BVG, das mit seiner letzten Aussage im Klamauk um den Bundestrojaner doch eindeutig feststellte, das auch ein illegales, geheimes Ausspähen der Computer einer Person deren Privatsphäre verletzt. Das dies bei Deutschland beliebtesten Rollstuhlfahrer anscheinend immer noch nicht angekommen ist, ist sehr bedenklich.
Dr. Wolfgang Schäuble sollte eigentlich wissen, das er nun den eigenen Geheimdiensten erlaubt hat, im Vollzuge der Gefahrenabwehr auch seinen eigenen Dienst- und Privatrechner mal kurz online abzuchecken. Vielleicht befinden sich ja auf seiner Festplatte genaue Pläne für ein False Flag-Manöver, einen Anschlag in Deutschland betreffend, den man dann der al Quaida oder sonst einer Tourismusindustrie in die Schuhe schieben kann? Würde Schäuble nicht, wenn er nun also illegale, rechtlich nicht verwertbare Onlinedurchsuchungen von Privatrechnern erlaubt, dabei zuviel riskieren?
Man muß sich nur vorstellen, was passieren würde, wenn Deutschlands Vertreter der StaSi 2.0-Mentalität selbst ins Visier der Fahnder gerät, weil auf seinem Privatrechner zukünftige Pläne für die hundertprozentige Umsetzung eines Naziregimes in Deutschland gefunden werden. Und das dieses nur mit der Mitarbeit des Innenministers zu schaffen ist, hat inzwischen selbst das dümmste Mitglied des CCC erkannt. Wenn Dr. Schäuble also jetzt das illegale Ausschnüffeln von Privatpersonen erlaubt, wäre er nicht dann von der dritten Macht im Staat, der juristischen Exekutive, ein primäres Ziel? Hat dies dieser Mann tatsächlich vergessen?
Und hat er dabei auch gleichzeitig vergessen, das er das primäre Ziel darstellen würde, da seine sonstigen Äußerungen, wie die Staatsmordaffäre, nicht als sonderlich demokratisch zu werten sind? Also müßte sein eigener Geheimdienst, dem er als Dienstherr vorgestellt ist, zuerst den eigenen Chef wegen seiner Äußerungen überwachen und den Rechner ausschnüffeln, wenn er wirklich diese Gesetzesvorlage durchsetzen will. Im Prinzip würde dies nur eines bedeuten: Der einzige al Quaida-Terrorist, der in Deutschland weilt, sitzt im Innenministerium. Von dort sollte er jedoch so schnell wie möglich weg.
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