Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
14.01.2008:
Arbeitskreis: Geplante Registrierung aller Flugreisen
ist verfassungswidrig
Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU-
Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer
Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in
Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche
Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Ein entsprechender
Vorschlag liegt dem Bundesrat zur Beratung vor und wird am
31. Januar in dessen Innenausschuss beraten.
14.01.2008:
Arbeitskreis: Geplante Registrierung aller Flugreisen
ist verfassungswidrig
Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU-
Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer
Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in
Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche
Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Ein entsprechender
Vorschlag liegt dem Bundesrat zur Beratung vor und wird am
31. Januar in dessen Innenausschuss beraten.
Nach Angaben der EU-Kommission können die Fluggastdaten zum Abgleich
„mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks
Erstellung eines Risikoprofils“ verwendet werden, „um Flugreisende
mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern“. Derartige Verfahren
führen in den USA dazu, dass eine Vielzahl unschuldiger Menschen in
Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung geraten, ihnen die Einreise
verweigert wird, sie verhört oder gar inhaftiert werden. [1]
„Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und
Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch“, warnt der
Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Das
Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung
eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen.
Sollte die Bundesregierung das Grundgesetz gleichwohl erneut
missachten, werden wir uns dagegen wieder durch
Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen.“
Anders als die Vorratsdatenspeicherung soll die
Fluggastdatensammlung im Wege eines sogenannten „Rahmenbeschlusses“
durchgedrückt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,
dass EU-Rahmenbeschlüsse - anders als EG-Richtlinien - keinen
Vorrang vor deutschem Recht haben und „von der deutschen
Gerichtsbarkeit voll überprüft werden“. [2] Ein Rahmenbeschluss kann
nur einstimmig, also nur mit Zustimmung der Bundesregierung, gefasst
werden. SPD und Union haben im Bundestag die Möglichkeit, eine
ablehnende Stellungnahme abzugeben, an die die Bundesregierung
gebunden ist. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn haben
sich schon im Vorfeld ablehnend zu dem Vorhaben geäußert, während
die Bundesregierung den Plan befürwortet hat. [3]
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an Bundesrat und
Bundestag, der Bundesregierung die Zustimmung zu dem
verfassungswidrigen Vorhaben zu untersagen. Da für keine einzige
Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge -
nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte
verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein
untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen,
die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die
radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur
Gewaltprävention und die Streichung von über 10.000 Stellen bei der
Polizei [4] rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission
würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro
Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die
Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro
und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären
letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen.
„Die Bundesregierung verspricht Sicherheit, liefert aber nur sichere
Einnahmen für die Überwachungsindustrie“, kritisiert denn auch
Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung und ergänzt: „In einer freien Gesellschaft
hat die Überwachung der Reisebewegungen jedes einzelnen ebenso wenig
Platz, wie die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens jedes
Einzelnen."
[1] Zehntausende fälschlich als Terrorverdächtige gelistet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67083
Herzkranker Deutscher unschuldig in USA inhaftiert:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/t_cid-3710902_mid-3718350_.html
[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089155.html.
[3] Impact Assessment, Seite 38:
http://ec.europa.eu/dgs/justice_home/doc/sec_2007_1453_en.pdf
[4] Stellenkürzungen bei der Polizei:
http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/p70606?Open&ccm=500020000&L=DE&markedcolor=%23003399
Weitere Dokumente:
Vorschlag der EU-Kommission:
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0801-900/826-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/826-07.pdf
Zusammenfassung der Folgenabschätzung:
http://www.europarl.europa.eu/registre/docs_autres_institutions/commission_europeenne/sec/2007/1422/COM_SEC(2007)1422_DE.pdf
Vollständige Folgenabschätzung (englisch):
http://ec.europa.eu/dgs/justice_home/doc/sec_2007_1453_en.pdf
Stellungnahme des europäischen Datenschutzbeauftragten (englisch):
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2007/07-12-20_EU_PNR_EN.pdf
Stellungnahme des Unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein:
https://www.datenschutzzentrum.de/flugdaten/20071204-rahmenbeschluss-pnr.html
Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/189/79/
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